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Verbande und Schutz des Reichs stehende Chur-Braunschweigische Laender anzugreiffen.
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Verbande und Schutze des Reichs stehende Chur-Braunschweigische  
Denn wenn der Vorwand dazu von dem erstgedachten Kriege zwischen Engelland und Frankreich hergenommen werden wolte; wuerde dem entgegen stehen, dass sothaner Krieg und dessen Ursprung und Vorwurf, Ge. Koenigl. Majestaet als Chur-Fuersten, und Dero Deutsche Lande im geringsten nicht angehen;
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Laender anzugreiffen.
Und in Absicht auf den zweiten Krieg, fehlet es eines theils, um allenfals, als Garant des Westphaelischen Friedens, gegen mehrbefragte Lande zu agiren, an Vorwande, so lange seine Contravention des Friedens/Schlusses Gr. Koenigl. Majestaet aufgebuerdet und erwiesen werden kan; und andern theils kan Frankreich, wenn es als Alliirter und Gehilfe Ihrer Kanferl. Majest. der Kanzlerin Koenigin von Ungarn und Boehmen zu Werke gehen will, seine Reichsstaende anfallen, welche mit Ihrer Kanferl. Koenigl. Majestaet weder Krieg noch Weisshelligkeit haben.
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Denn wenn der Vorwand dazu von dem erstgedachten  
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Kriege zwischen Engelland und Frankreich hergenommen  
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werden wolte; Wuerde dem entgegen stehen, dass sothaner  
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Krieg und dessen Ursprung und Vorwurf, Se. Koenigl. Majestaet  
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als Chur-Fuersten, und Dero Deutsche Lande im geringsten  
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nicht angehen;
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gegen mehrbefragte Lande zu agiren, an Vorwande,  
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so lange keine Contravention des Friedens-Schlusses Sr.  
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Koenigl. Majestaet aufgebuerdet und erwiesen werden kan;  
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Und andern theils kan Frankreich, wenn es als Alliirter  
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und Gehuelffe Ihrer Kaiserl. Majest. der Kaiserin Koenigin  
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von Ungarn und Boehmen zu Werke gehen will, keine
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Reichsstaende anfallen, welche mit Ihrer Kaiserl. Koenigl. Majestaet  
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weder Krieg noch Misshelligkeit haben.

Revision as of 06:24, 23 May 2020

Verbande und Schutze des Reichs stehende Chur-Braunschweigische Laender anzugreiffen.

Denn wenn der Vorwand dazu von dem erstgedachten Kriege zwischen Engelland und Frankreich hergenommen werden wolte; Wuerde dem entgegen stehen, dass sothaner Krieg und dessen Ursprung und Vorwurf, Se. Koenigl. Majestaet als Chur-Fuersten, und Dero Deutsche Lande im geringsten nicht angehen;

Und in Absicht auf den zweiten Krieg, fehlet es eines theils, um allenfals, als Garant des Westphaelischen Friedens, gegen mehrbefragte Lande zu agiren, an Vorwande, so lange keine Contravention des Friedens-Schlusses Sr. Koenigl. Majestaet aufgebuerdet und erwiesen werden kan; Und andern theils kan Frankreich, wenn es als Alliirter und Gehuelffe Ihrer Kaiserl. Majest. der Kaiserin Koenigin von Ungarn und Boehmen zu Werke gehen will, keine Reichsstaende anfallen, welche mit Ihrer Kaiserl. Koenigl. Majestaet weder Krieg noch Misshelligkeit haben.